Begleithund (BH)

Die BH - Prüfung ist die erste Prüfung und Voraussetzung für die Teilnahme an allen weiterern Prüfungen und Sportarten wie z.B. VPG, FH, IPO, Agility... .

Theorieteil:

Zu Beginn muss der Hundeführer einen kleinen Theorietest ablegen. Er ist dauerhaft gültig und muss nicht wiederholt werden.

 

Unterordnungsteil:  

Er besteht aus bei Fuß gehen, Sitz und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Entfernen des Hundeführers und Ablage unter Ablenkung.

 

Wesenstest:

Hier wird das Verhalten des Hundes geprüft. Dazu muss er sich gegenüber fremden Menschen und Hunden, auch nach kurzer Vereinsamung, neutral oder freudig verhalten. Auch darf er keine Aggression gegenüber Joggern und Fahrradfahrern zeigen.

Ausdauerprüfung (AD)

Die Ausdauerprüfung kann ab 15 Monate abgelegt werden. Sie umfasst 20 km Fahrrad fahren, wobei nach der Hälfte der zu fahrenden Strecke eine Pause von 10 Minuten einzulegen ist.

Vielseitigkeitssport (VPG)

Vielseitigkeitssport besteht aus drei Disziplinen. der Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst. Für jede Diziplin werden max. 100 Punkte vergeben.

Fährte: Bei der Fährtenarbeit wird von einem Teilnehmer eine ... bis... lange Fährte auf einem geeigneten Gelände wie z.B. Feld oder Wiese gelaufen. Auf dieser werden drei Gegenstände, in der Regel Kork, Holz und Leder abgelegt. Nach dem Legen muss eine Zeit von ... bis... eingehalten werden. Ist die Zeit abgelaufen beginnt die Arbeit für den Hund und seinen Führer. Der Hund muss die gelaufene Fährte erriechen und die Gegenstände verweisen. Der Hundeführer darf seinem Hund während der gesamten Arbeit keine Hilfen geben. Er muss in einem Abstand von 10m hinter seinem Hund herlaufen und verwiesene Gegenstände einsammeln. Verliert der Hund die Fährte bzw. übersieht er einen Gegenstand bedeutet das Punktabzug.

Unterordnung:

Hier geht es in erster Linie um Gehorsam. Bei Fuß gehen, auch durch eine Gruppe von vier Personen, Sitz und Platz aus der Bewegung, wobei sich der Hundeführer weiter entfernt, Gangwechsel, also schnelles sehr langsames und normales Gehen, Apportieren auf ebener Erde, über eine ein Meter hohe Hürde und eine 1,8 Meter hohe Steilwand, Vorausschicken mit Abliegen und Abliegen unter Ablenkung. Die Unterordnung erfolgt ohne Leine.

Schutzdienst:

Der Schutzdienst ist die Disziplin, die den Bedürfnissen des Hundes am nächsten kommt. Die Ausbildung kann bereits im Alter von wenigen Monaten beginnen. Die Schutzhundeausbildung basiert auf dem Beute- und Jagdtrieb der Hunde; sie ist nicht auf Aggression ausgelegt sondern bietet dem Hund die Möglichkeit, sich auszutoben ähnlich wie bei "Bällchen-spielen".

Beim Schutzdienst ist das Bällchen der Schutzarm, den zu erbeuten der Hund versucht. Hierin liegt der Unterschied zur Polizeihundeausbildung. Unsere Hunde werden nicht auf den Menschen fixiert sondern auf die Beute (Schutzarm). 

Darüber hinaus lernt der Hund auch in extremen Situationen seinem Hundeführer zu gehorchen.

Fährtenhund (FH)

Die Fährtenhunde-Prüfung erstreckt sich über zwei Tage und stellt enorme Anforderungen an den Hund und seinen Hundeführer. Sie besteht aus einer 1800 Schritt langen Fremd-Fährte, die auf 8 Schenkel (7 Winkel) verteilt ist. Zusätzlich werden auf den Schenkeln insgesamt 7 Gegenstände (Holz, Leder, Textil) verteilt, die der Hund zu verweisen hat. Darüber hinaus wird über die zu suchende Fährte eine Verleitungsfährte gelegt. Der Hund muss den Zeitunterschied der Fährtenlegung erkennen und auf seiner ursprünglichen Fährte bleiben. Zwischen dem Legen der Fährte und dem Absuchen durch den Hund müssen mindestens 180 Minuten vergehen. Zwei der 7 Winkel müssen als spitze Winkel, ein weiterer als Halbkreis (Radius 30 m) ausgeführt sein. Das Hörzeichen "Such" darf zu Beginn und nach jedem verwiesenen Gegenstand gegeben werden. Der Hund darf frei oder an einer 10 Meter langen Leine suchen. Das Verweisen der Gegenstände kann sitzend, liegend oder stehend erfolgen. Hat der Hund einen Gegenstand erfolgreich verwiesen, geht der Hundeführer zu seinem Hund, nimmt den Gegenstand auf und gibt das Kommando zum weitersuchen. Bei der Bewertung ist die Suchgeschwindigkeit kein Kriterium. Allerdings muss die Fährte in der vorgegebenen Zeit von 45Minuten abgearbeitet sein. Zu Punktabzug führt jedoch: Neuansetzen, Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterung, Leinen- oder verbale Hilfen, Fehlverweisen und fehlerhaftes Aufnehmen der Gegenstände.

Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)

Sinn und Zweck einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es - entsprechend dem Zuchtziel - den geeigneten Dobermann für die Zucht zu ermitteln und den ungeeigneten Hund von der Zucht auszuschließen.

 

Zuchtzulassung: Um für die ZTP zugelassen zu werden muss der Eigentümer des Hundes Mitglied im DV e.V. sein. Der Hund nach den Zuchtbestimmungen des DV e.V. gezüchtet und auf HD geröntgt sein. Hierbei muss der Hund mit HD-I bzw. HD-II bewertet werden. Der Hund muss die Begleithunde Prüfung erfolgreich absolviert haben und hat sich im zuchtfähigen Alter zu befinden.

 

1. Überprüfung des Formwertes

Zuerst müssen die Rüden, dann die Hündinnen bewertet werden. Zuerst wird die Identitätskontrolle, mittels Tätowierung oder Chip, durchgeführt. Dann wird der Hund nach Formwert beurteilt. Abweichungen der Höhe im Bereich von 2 cm führen zu einer Abstufung, Abweichungen über 2 cm führen zu Zuchtausschluss. Ebenso führen Gebissfehler wie Vorbiss, Zangenbiss, Rückbiss, Zahnunterzahl und Anomalie der Zahnstellung zum Zuchtausschluss.

 

2. Wesenserprobung

Bei der Wesenserprobung wird die Selbstsicherheit, Unerschrockenheit, Temperament, Führigkeit und Reizschwelle ermittelt. Während der Wesenserprobung muss sich der Hund neutral bzw. freudig zeigen. Zeigt der Hund Angst, Aggression oder Scheu wird er von der Zucht ausgeschlossen.

Hierfür muss der Hund durch eine Gruppe aus 8 bis 10 Personen gehen, die in einer Reihe zügig auf den Hund und seinen Hundeführer zugehen. Bei einem zweiten Durchgang durch die Gruppe öffnet die Person direkt neben dem Hund plötzlich einen Schirm. Bei einem weitere Durchgang wird ein Kanister mit Steinen geschüttelt. Im Anschluss bleibt der Hundeführer mit seinem Hund stehen, die Gruppe bildet einen Kreis um Hund und Hundeführer und schließt diesen extrem schnell. Anschließend gehen alle kreuz und quer durcheinander. Der Hundeführer mit seinem Hund zwischendurch. Dann wird eine Person, die sich etwas außerhalb befindet, eng umrundet und per Handschlag begrüßt. Nun wir die Schussfestigkeit des Hundes geprüft. Zum Schluss wird der Hund vereinsamt und der Richter nähert sich diesem. Er lässt vor dem Hund etwas fallen, hebt es anschließend wieder auf.

Im Anschluss daran, folgt die Überprüfung im Schutzdienst. Der Hund wird auf den Platz gebracht . In einem Versteck befindet sich der Helfer. Auf Kommando des Richters greift der Helfer den Hund von vorne an, ohne dass dieser zuvor in Reizlage versetzt wird. Nach dem Einbiss wird der Hund durch angedeutete Stockschläge bedroht. Danach entfernt sich der Helfer ca. 50 Schritte von Hund und Hundeführer. Er bedroht den Hund. Dieser muss der Belastung durch den Helfer auf ganzer Strecke standhalten und einbeißen. Nur besonders wesensfeste Hunde halten dieser Belastung stand.

 

 

Zuchtauslese (Körung)

Die Körung entspricht im Wesentlichen der ZTP, allerdings mit höherer Belastung für den Hund.